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   LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07   

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https://dejure.org/2007,18066
LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07 (https://dejure.org/2007,18066)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07 (https://dejure.org/2007,18066)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2007 - 13 TaBV 80/07 (https://dejure.org/2007,18066)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; offensichtliche Unzuständigkeit; Betriebsänderung; Arbeitnehmerzahl; Gemeinschaftsbetrieb; mehrere Unternehmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG; § 111 S. 1 BetrVG
    Einigungsstelle; Zuständigkeit; offensichtliche Unzuständigkeit; Betriebsänderung; Arbeitnehmerzahl; Gemeinschaftsbetrieb; mehrere Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans; Berücksichtigung der Beschäftigten in einem Gemeinschaftsbetrieb bei der Prüfung der Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei der Aufstellung eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Beschluss vom 29.09.2004 (1 ABR 39/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 40) unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien herausgestrichen, die Ersetzung von "Betrieb" durch "Unternehmen" habe der Stärkung und Ausweitung der Kompetenzen des Betriebsrates gedient, um "weiße Flecken auf der Landkarte der betrieblichen Mitbestimmung" zu beseitigen, so dass dem Begriffswechsel keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden könne.
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Auszug aus LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07
    Davon kann allgemein nur dann ausgegangen werden, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschluss vom 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06; Beschluss vom 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rdnr. 11 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06

    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07
    Davon kann allgemein nur dann ausgegangen werden, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschluss vom 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06; Beschluss vom 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rdnr. 11 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Interessenausgleich;

    Auszug aus LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07
    Davon kann allgemein nur dann ausgegangen werden, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschluss vom 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06; Beschluss vom 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rdnr. 11 m. w. N.).
  • LAG Berlin, 23.01.2003 - 18 TaBV 2141/02

    Schwellenwert, gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07
    In Rechtsprechung und Literatur (z.B. LAG Berlin NZA-RR 2003, 477; DKK/Däubler, 10. Aufl., § 111 Rdnr. 24a; ErfK/Kania, 7. Aufl., § 111 Rdnr. 5; Fitting, 23. Aufl., § 111 Rdnr. 23; GK-BetrVG/Oetker, 8. Aufl., § 111 Rdnr. 11; Richardi/Annuß, 10. Aufl., § 111 Rdnr. 26) ist aber umstritten, ob nicht in Konstellationen wie hier, wo sich die Arbeitgeberinnen zu 1) bis 3) zu einem Gemeinschaftsbetrieb mit insgesamt ca. 74 Beschäftigten zusammengeschlossen haben, im Rahmen des § 111 S. 1 BetrVG - entgegen dem Wortlaut - auf die Gesamtzahl aller Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebs abzustellen ist.
  • LAG Bremen, 15.04.2008 - 1 TaBVGa 3/08

    Anspruch auf Unterlassung betriebsändernder Maßnahmen bis Abschluss eines

    aa) Nachdem § 111 Abs. 1 BetrVG nunmehr auf das Unternehmen abstellt, ist fraglich, wie die Mindestarbeitnehmeranzahl in einem etwaigen Gemeinschaftsbetrieb zu ermitteln ist (vgl. LAG Hamm Beschl. v. 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07; zur bisherigen Rechtsprechung: BAG Beschl. v. 11.11.1997 - 1 ABR 6/97 - AP Nr. 42 zu § 111 BetrVG 1972; BAG Urt. v. 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972).
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